am 27.06.1985 erfolgte die Verurteilung wegen gemeinschaftlicher öffentlicher Herabwürdigung u.a. zu mehrjährigen Haftstrafen.
Das Verfahren erfolgte durch die Strafkammer des Stadtbezirksgerichtes Berlin-Lichtenberg unter Vorsitz des Richters Wetzenstein-Ollenschläger.

 

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